- Die Fahrzeuge sollen in gutem funktionsfähigem Zustand sein.
- Die Rundfahrtteilnehmer unterliegen den Regeln der StVO.
Teilnahmefahrzeuge: Autos und Motorräder bis Baujahr 1980.
Haftung
Die Teilnehmer, Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Halter und Fahrzeugeigentümer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Sie tragen die alleineige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Die Teilnehmer verzichten ferner durch Abgabe der Nennung auf jegliches Vorgehen oder Ansprüche gegen den Veranstalter, dessen Helfer, die Behörden und andere mit der Abwicklung der Veranstaltung betraute Personen.
